Welcher Familienunternehmer kennt das nicht: Wann ist der richtige Zeitpunkt, die Nachfolge zu regeln? Ein Teilaspekt ist meist auch die Weitergabe/der Verkauf von Immobilien. Falls dies nicht bereits vor dem Tod geregelt wird, werden Liegenschaften zusammen mit den restlichen Vermögenswerten in eine Erbengemeinschaft überführt.

Aufgrund der Gesetzgebung ist es zwingend, dass die Erben einstimmig als Gesamteigentümer alles entscheiden. Daraus entstehen oft langwierige Pattsituationen, die wiederum hohes Konfliktpotenzial enthalten – für alle Beteiligten. Diese sind nervenaufreibend und können sehr teuer werden.

Eine Erbenregelung unter Einbezug aller Erbberechtigten definiert fair und transparent überprüfbare Regeln für die Erben. Auf dieser Vereinbarung aufbauend gilt es, einen rechtlich bindenden Rahmen zu erarbeiten.

Sehr hilfreich ist etwa ein Erbvertrag, aufgebaut auf eine grundsätzliche Erbenregelung, der von allen Involvierten unterzeichnet wird. Daneben kann aber auch ein Verkauf der Liegenschaft an einen Erben oder eine Drittperson vor dem Tod des Erblassers oder der Einsatz einer ausländischen Stiftung (z. B. nach FL-Recht) geprüft werden.

Im Weiteren sind steuerliche Überlegungen anzustellen. In der Nachlassplanung – vor dem Tod des Erblassers – können insbesondere bei komplexen oder grösseren Vermögenssituationen steuerliche Optimierungen geschaffen werden, die im Rahmen eines «Steuerruling» mit den Behörden abzustimmen sind.

Deshalb ist es sinnvoll, wenn die Erben zusammen mit dem Erblasser eine unabhängige und transparente Beratung beanspruchen. Damit werden die unterschiedlichen Interessen idealerweise durch einen Mediator/Moderator abgeglichen. Vorsorgen ist besser als Streiten. Denn: Streit vernichtet Werte.

Artikel von Felix Brunner, Associate Partner CONTINUUM AG und Peter Villiger, dipl. Steuerexperte Villiger Steuerberatung AG, LEADER Unternehmermagazin, Ausgabe Jan/Feb 2022

Zurück zur Übersicht

Leave a Reply