Finden Sie nachfolgend relevante Punkte, wie Sie Ihren Beitrag als Verwaltungsratsmitglied leisten können zum Thema Cyber Sicherheit im Unternehmen.

Prinzip 1: Verantwortung für Cyber Resilienz / Widerstandsfähigkeit Der Verwaltungsrat als Ganzes trägt die oberste Verantwortung für die Überwachung von Cyber-Risiko und Widerstandsfähigkeit. Er kann die Hauptaufsicht an einen bestehenden Ausschuss (z.B. den Risikoausschuss) oder einen neuen Ausschuss (z.B. Ausschuss für Cyber-Resilienz).

Prinzip 2: Beherrschung des Themas Die Verwaltungsratsmitglieder erhalten bei ihrem Eintritt in den Verwaltungsrat eine Einweisung in die Cyber-Resilienz und werden regelmässig über aktuelle Bedrohungen und Trends informiert, wobei Beratung und Unterstützung durch unabhängige externe Expertinnen und Experten auf Anfrage zur Verfügung steht.

Prinzip 3: Verantwortlicher Beauftragter für Cyber-Resilienz Der Verwaltungsrat stellt sicher, dass eine oder ein Unternehmensverantwortliche:r für die Berichterstattung über die Fähigkeit der Organisation, die Cyber-Resilienz zu managen, verantwortlich ist. Zudem verfolgt er die Fortschritte bei der Zielumsetzung für die Cyber-Resilienz. Der Verwaltungsrat stellt sicher, dass der oder die Beauftragte:r regelmässig Zugang zum VR hat und über ausreichende Befugnisse, Sachkenntnis, Erfahrung und Ressourcen verfügt, um diese Aufgaben zu erfüllen.

Prinzip 4: Integration der Cyber-Resilienz

Der Verwaltungsrat stellt sicher, dass die Geschäftsleitung die Cyber-Resilienz und die Bewertung von Cyber-Risiken in die allgemeine Geschäftsstrategie und in das unternehmensweite Risikomanagement sowie in die Budgetierung und Ressourcenzuweisung integriert.

Prinzip 5: Risikobereitschaft Der Verwaltungsrat definiert und quantifiziert jährlich die Risikotoleranz des Unternehmens in Bezug auf die Cyber-Resilienz und stellt sicher, dass diese mit der Unternehmensstrategie und der Risikobereitschaft übereinstimmt. Er wird über das aktuelle und künftige Risikopotenzial sowie über die gesetzlichen Anforderungen und Branchen-/Gesellschafts-Benchmarks für die Risikobereitschaft informiert. CONTINUUM AG Nachfolgeprozess | Unternehmensentwicklung | Familienvermögen

Prinzip 6: Risikobewertung und Berichterstattung Der Verwaltungsrat verpflichtet die Geschäftsleitung, eine quantifizierte und verständliche Bewertung von Cyber-Risiken, -Bedrohungen und -Ereignissen vorzunehmen und dies als kontinuierlicher Tagesordnungspunkt bei Verwaltungsratssitzungen aufzugreifen. Er validiert diese Bewertungen mit seiner eigenen strategischen Risikobewertung unter Verwendung des Board Cyber Risk Framework.

Prinzip 7: Resilienz-Pläne

Der Verwaltungsrat stellt sicher, dass die Geschäftsleitung der oder die Verantwortliche für die Cyber-Resilienz bei der Erstellung, Umsetzung, Prüfung und laufenden Verbesserung von Cyber-Resilienzplänen unterstützt, die auf das gesamte Unternehmen abgestimmt sind. Der oder die Verantwortliche muss die Leistung überwachen und dem Verwaltungsrat regelmässig Bericht erstatten.

Prinzip 8: Gemeinschaft

Der Verwaltungsrat ermutigt die Geschäftsleitung, mit anderen Interessengruppen zusammenzuarbeiten, soweit dies relevant und angemessen ist, um die systemische Cyber-Resilienz sicherzustellen.

Prinzip 9: Überprüfung

Der Verwaltungsrat stellt sicher, dass jährlich eine formelle, unabhängige Überprüfung der Cyber-Resilienz der Organisation durchgeführt wird.

Prinzip 10: Effektivität

Der Verwaltungsrat überprüft regelmässig die eigene Leistung bei der Umsetzung dieser Grundsätze oder holt unabhängigen Rat ein, um sich kontinuierlich zu verbessern.

 

Quellen: Universität St.Gallen, World economic Forum, Dreamlab Technologies AG

Zusammengefasst von Rolf Brunner, Partner und VR-Mitglied der CONTINUUM AG

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