Die CONTINUUM AG hat bei diversen Kantonen nachgefragt, wie und ob eine Verlängerung der Härtefallhilfe vorgesehen oder bereits in der Umsetzung ist.

Dabei macht es der Aargau vielen anderen Kantonen vor. Am 15. Dezember 2021 beschloss der Aargauer Regierungsrat, dass Aargauer Unternehmen für Umsatzrückgänge, die sie aufgrund der Covid-19-Pandemie und der entsprechenden Schutzmassnahmen in den Monaten Juli 2021 bis Dezember 2021 erlitten haben, entschädigt werden.

Drei Gruppen von Unternehmen sind zu diesem Programm zugelassen.

1) Die Unternehmen, die bereits Beträge aus dem Härtefallprogramm erhalten haben und einen Umsatz im 2018/19 von unter 5 Millionen Franken.

2) Unternehmen, die noch keine Beträge erhalten haben, aber einen Umsatzrückgang von mindestens 40% während 12 Monaten bis zum 30. Juni 2021 aufgewiesen haben. Kein Anspruch haben Firmen mit einem Umsatz über CHF 5 Mio. sowie die Firmen, deren Gesuch für einen Fixkostenbeitrag wegen eines Umsatzrückgangs von über 40% abgelehnt wurde.

3) Unternehmen mit einem Umsatz 2018/2019 über 5 Millionen Franken welche ab Dezember 2020 bereits Beiträge aus dem Härtefallprogramm erhalten haben.

Das Gesuch kann nur im Februar 2022 online eingereicht werden. Bereits im Portal registrierte Unternehmen müssen nur die zusätzlichen Angaben erfassen, insbesondere die Umsätze des 2. Halbjahrs 2021.

Wie viele andere Kantone auch, ist der Kanton Appenzell Innerrhoden im engen Austausch mit den Vertreter/innen der regionalen Wirtschaft sowie mit anderen Kantonen. Die Härtfallunterstützung lief Ende Oktober 2021 aus. Im Bedarfsfall werden neue Härtefallregelungen geprüft, insbesondere dann, wenn wieder Schliessungen behördlich angeordnet werden.

Ähnlich verhält sich der Kanton St. Gallen. Die Fristen sind Ende Oktober 2021 abgelaufen. Neues ist auf kantonaler Ebene derzeit noch nicht ersichtlich.

Im Kanton Graubünden lief die Nachreichungsfrist Ende August 2021 ab. Speziell arbeitet der Kanton Graubünden stark mit dem kantonalen Gewerbeverband zusammen.

Das Härtefallprogramm des Kantons Thurgau ist ebenfalls beendet. Interessant ist aber die Ankündigung des Kantons Thurgau, dass, sobald die Rahmenbedingungen des Bundes bekannt sind, der Kanton die Situation neu analysieren und über ein allfälliges neues Härtefallprogramm 2022 entscheiden wird. Dieser Entscheid hängt von der am 17. Dezember 2021 durch die eidgenössischen Räte verabschiedete und revidierte Covid-10-Gesetz ab. Der Bundesrat prüft derzeit allfällige Massnahmen, auch hinsichtlich der Ausgestaltung und den Umsetzungsmodalitäten von neuen Härtefallprogrammen im 2022. Details sind derzeit noch keine bekannt.

Generell zu beachten gilt, dass die Unterstützung durch Kurzarbeitsentschädigungen und Erwerbsersatz weiterlaufen.

Bei Fragen, Anregungen, Bemerkungen: kontaktieren Sie uns oder schreiben Sie unter info@continuum.ch.

Matt Moser, Associate Partner / matt.moser@continuum.ch

Rolf Brunner, Partner / rolf.brunner@continuum.ch

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