Der Verwaltungsrat ist gemäss Gesetz in der Pflicht ein integrales Risikomanagement-System auszugestalten, zu implementieren und zu überwachen. Eine regelmässige Einschätzung der wichtigsten Risiken ist nicht nur vom Gesetzgeber verlangt, sondern auch für das Unternehmen sinnvoll. Wir von der CONTINUUM AG haben dazu wichtige Punkte für das optimale Vorgehen zur Erstellung eines solchen Risikomanagement-Systems definiert.

  • Risikoidentifikation: Möglichst «breit» denken; Risikolandkarte nach Kategorien sind hilfreiche Tools wie z.B. der «Risiko-Radar».
  • Risikobewertung: Prioritätenliste nach Schadensausmass und Eintretenswahrscheinlichkeit erstellen.
  • Risikobewältigung: Konkrete Massnahmen festlegen.

 

  • Die Rolle des Verwaltungsrates: Der VR definiert die Risikopolitik, legt Prozesse und Richtlinien fest. In familiengeführten Unternehmen und in KMU’s übernimmt er eine Vorreiterrolle und führt dazu das Risikomanagement als wichtiges Dossier im VR.
  • Krisenpläne: Im Rahmen des Business Continuity Managements sind nicht nur in Notfallzeiten die vertiefte Auseinandersetzung mit den Unternehmensabläufen wertvoll. Auch die Abhängigkeiten sollen aufgezeigt werden, wo ein Unternehmen labil oder eben stabil ist.
  • Den Mensch nicht vergessen: Sowohl als Risikofaktor, wie auch als Risikomanager ist er zu betrachten. Die Risikomanagement-Systeme sind nicht automatisierte Abläufe, sondern müssen durch Menschen permanent gepflegt werden.

Der VR hilft im Unternehmen die Zukunft zu sichern und übernimmt eine Vorreiter-Rolle

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