Am 18. Dezember 2020 hat das Parlament das COVID-19-Solidarbürgschaftsgesetz (SBüG) verabschiedet, welche diversen Änderungen für die Covid-19-Kreditnehmenden zur Folge hat. Der Fokus dieses Updates liegt auf der Laufzeitverlängerung, den Amortisationen sowie auf den Zinssatz-Änderungen.

1. Verlängerung der Laufzeit
• Die Laufzeit der COVID-19-Kredite wird für alle Kreditnehmenden auf acht Jahre verlängert (bisher 5 Jahre).
• Die Verlängerung wird automatisch mittels Informationsschreiben an die Kreditnehmenden erfolgen. Eine schriftliche Zustimmung der Kreditnehmenden ist aus heutiger Sicht nicht erforderlich.
• Zudem muss auch die Bürgschaft nicht nochmals durch die Bürgschaftsorganisation bestätigt werden.
2. Bestimmung der Amortisation
• Der Kreditbetrag ist analog der oben erwähnten Laufzeitverlängerung innerhalb von 8 Jahren (bisher innerhalb von 5 Jahren) vollständig zu amortisieren.
• Ausnahme:
Bedeutet die fristgerechte Amortisation des Kredits eine erhebliche Härte für den Kreditnehmenden, so kann die Kreditgeberin die Frist mit Zustimmung der Bürgschaftsorganisation (gestützt auf einen Amortisationsplan) angemessen, jedoch höchstens auf zehn Jahre verlängern, falls dadurch voraussichtlich die finanziellen Risiken für den Bund reduziert werden können.
• Die konkrete Ausgestaltung der Amortisationsmodalitäten wird den Kreditnehmenden und den kreditgebenden Parteien überlassen.
3. Flexiblere Zinssätze
• Bisher war der Zinssatz für die ganze Laufzeit wie folgt festgelegt:
Kredite bis CHF 500‘000.–: 0.0% pro Jahr
Kredite über CHF 500‘000.– 1 ): 0.5% mit Solidarbürgschaft
Gemäss Kreditvertrag für den Teil, der nicht durch die Solidarbürgschaft gedeckt ist.
• Neu ist folgendes: der Bundesrat passt auf Antrag des Eidgenössischen Finanzdepartementes jährlich per 31. März, erstmals per 31. März 2021, die Zinssätze an die Marktentwicklungen an.
Gerne stehen wir Ihnen für die Beantwortung von Fragen sowie Unterstützung in der Regelung Ihrer Kreditfazilitäten jederzeit gerne zur Verfügung.
Wir wünschen Ihnen ein gutes, gesundes neues Jahr.
Artikel von Matt Moser, Associate Partner CONTINUUM AG
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